Den Altbestand schützen? – Gilt das auch für die elektrotechnische Ausstattung?

Ein vieldiskutiertes Thema: gilt der Schutz des Altbestandes einer Immobilie auch für die Elektrotechnik? Um es vorwegzunehmen: NEIN. Die elektrotechnische Ausstattung muss dem Stand der Technik und Vorschriften entsprechen.

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Jede bestehende elektrische Anlage muss über einen wirksamen Fehlerschutz verfügt, welcher mittels Messung oder Berechnung dokumentiert nachgewiesen werden kann (siehe Prüfbefund). Wenn die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend § 3 Abs.1 ETG 1992 der elektrischen Anlage nachgewiesen und sichergestellt sind, können die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bestimmungen für eine weitere Beurteilung herangezogen werden.

Den vollständigen ausführlichen Beitrag dazu lesen Sie bitte auf unserer Blogsseite!

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