Was bringt mir die Überprüfung durch einen Elektrofachmann?

Für die zukünftigen Eigentümer von Häusern und Wohnungen ist der E-CHECK DIE sichere Entscheidung. Er gibt die Gewissheit, dass die durch den Elektrofachbetrieb geprüfte Elektroinstallation und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Außerdem schützt er im Regelfall gegen eventuelle Schadensersatzansprüche von Versicherungen und ist zudem aus rechtlichen Gründen zu empfehlen.

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Über 75% aller Immobilien sind über 15 Jahre alt. Die Elektroinstallationen haben im Laufe der Zeit aber immer mehr neue Aufgaben übernommen. Zum Kühlschrank kam die Gefriertruhe, zur Waschmaschine der Wäschetrockner, zur Erleichterung in der Küche der Geschirrspüler. Oftmals ist die Hausinstallation noch gar nicht darauf ausgelegt. Gerade bei Altbauten existieren oft nur zwei oder drei Stromkreise. Das ist für den heutigen Energiebedarf mit Kühlschrank, Waschmaschine, Herd und der immer umfangreicheren Unterhaltungselektronik zu wenig. Eine Überlastung kann unangenehme Folgen haben. Der Fachbetrieb, der den E-CHECK durchführt, erkennt das Problem sofort und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer mittels Mängelliste und Befund sicherzustellen.

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Wie sehe ich, ob meine Immobilie der Mindestausstattung entspricht?

Die elektrotechnische Ausstattung einer Wohnung ist definiert durch die Anzahl der Stromkreise, Lichauslässe und Steckdosen. Dieses Kriterium ist entscheidend, ob eine Mindestausstattung erfüllt ist bzw. eine Komfortausstattung vorliegt.

Mehr dazu finden Sie auf unserer Blogseite in dem folgenden Beitrag

Den Altbestand schützen? – Gilt das auch für die elektrotechnische Ausstattung?

Ein vieldiskutiertes Thema: gilt der Schutz des Altbestandes einer Immobilie auch für die Elektrotechnik? Um es vorwegzunehmen: NEIN. Die elektrotechnische Ausstattung muss dem Stand der Technik und Vorschriften entsprechen.

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Jede bestehende elektrische Anlage muss über einen wirksamen Fehlerschutz verfügt, welcher mittels Messung oder Berechnung dokumentiert nachgewiesen werden kann (siehe Prüfbefund). Wenn die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend § 3 Abs.1 ETG 1992 der elektrischen Anlage nachgewiesen und sichergestellt sind, können die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bestimmungen für eine weitere Beurteilung herangezogen werden.

Den vollständigen ausführlichen Beitrag dazu lesen Sie bitte auf unserer Blogsseite!

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Was wird im Detail geprüft beim Elektrotechnik-Check?

Geprüft werden unter anderem:

  • Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung, etc.
  • Außerdem ortsveränderliche Geräte oder elektrobetriebene Maschinen wie z. B. Herde, Haushaltsgeräte, Kaffeemaschinen, TV, Hifi und Video.
  • Aber auch Kontroll- und Sicherheitssysteme werden im Rahmen der E-CHECK Prüfung kontrolliert.
  • Ebenso alle Schutzeinrichtungen gegen Blitzschlag und Überspannung, aussen und innen
  • Alle Auslässe für Licht, Strom und die angeschlossenen Verbraucher

 

Eine detaillierte Auflistung aller Arbeiten mit einem Beispiel eines Prüfbefundes finden Sie hier zum Ansehen und Herunterladen