Beiträge

BESTANDSCHUTZ ….oder doch ein Recht auf Sicherheit

Aus der Sicht der Elektrotechniker ist wohl das Wort „Bestandschutz“ zu einem der „Unworte“ der letzten 20 Jahre geworden. Der Begriff selbst kommt zwar im Elektrotechnikgesetz ETG 1992 BGBl.27/2017 nicht vor, jedoch ist im §4 Ziffer 1 ETG 1992 eindeutig beschrieben, das auf bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, welche nach den in Geltung gestandenen Sicherheitsvorschriften errichtet bzw. hergestellt wurden, neue elektrische Sicherheitsvorschriften keine Anwendung finden.