Die Menge macht das Gift – Probleme mit Thyristorstellern für Warmwasserbereitung sind vorprogrammiert

Im ersten Teil haben wir auf die grundsätzliche Problematik bei der Verwendung von Thyristorstellern in Wärmeanwendungen hingewiesen. Heute geht es um Regelungen und Vorschriften, die diesen Anwendungsfall betreffen.

Netzbetreiber wissen um die Problematik

In den „Technische und Organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen“ (TOR) gem. § 22 Abs. 2 E-ControlG ist folgendes zu lesen: „Hinsichtlich Oberschwingungen durch Gleichrichtung oder Phasenanschnittsteuerung dürfen Betriebs-oder Verbrauchsmittel bis zu einer Leistung von 1,3kVA ohne Anfrage beim Netzbetreiber eingesetzt werden.“ (Anm. einphasig, Quelle: TOR D1 2004, S.11). D.h. der Elektrotechniker ist verantwortlich, eine entsprechende Anfrage zu stellen.

Aber damit nicht genug. Weiters ist nämlich ist das Thema „Warmwasserbereiter mit Phasenanschnitt-Steuerungen“ durch ein zusätzliches Dokument geregelt. „Unter der Kurzbezeichnung TAEV werden die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen bis 1000 Volt veröffentlicht. Die Herausgabe erfolgt von Österreichs Energie, der Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft, im Einvernehmen mit der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker sowie in Kooperation mit dem ÖVE (Österreichischer Verband für Elektrotechnik)“ (Quelle: https://akademie.oesterreichsenergie.at/taev.html).

In der gültigen TAEV 2016 ist ein eigener Bereich für Elektrowärmegeräte (Punkt 4), vorhanden, welcher besagt: „Geräte mit ohmscher Wärmeerzeugung belasten das Netz entsprechend ihrer Bemessungsleistung wobei eine allenfalls vorhandene Schwingungspaketsteuerung, zu berücksichtigen ist. Für die Steuerungen von Heizleistungen über 200W, zB. bei Herden von Öfen, darf die Phasenanschnittsteuerung nicht angewendet werden!“ (Quelle: TAEV 2016 Teil 3).

Unter Beachtung dieser Regeln dürfen Thyristoren für die Warmwassererzeugung über 200W nicht verwendet werden, und nicht ordnungsgemäß installierte Anlagen könnten unter Umständen auf Anforderung des Netzbetreibers zu demontieren sein. Die Kosten trägt klarerweise der Elektrotechniker, der die unsachgemäße Installation durchgeführt hat. Dieselbe 200W Leistungsgrenze wird übrigens auch in den „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB) in Deutschland angewendet und ist nichts Österreich Spezifisches.

1 Kommentar
  1. Mia
    Mia sagte:

    Danke für die Elektro-Tipps. Ein Bekannter hat Probleme mit seinem Warmwassererzeuger. Da könnte er sich gleich einmal von einen Profi nachschauen lassen, ob er auch einen Thyristor über 200 W einsetzt.

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