Ein Beitrag der VARTA Storage GmbH

Die Errichtung von PV-Gemeinschaftsanlagen beziehungsweise die Erweiterung von bestehenden PV-Anlagen zu Gemeinschaftsanlagen sowie die Installation eines Energiespeichers bei solchen Anlagen wird in der Steiermark durch ein neues Förderprogramm bezuschusst.

Insgesamt werden 1 Mio. € für die Förderung von PV-Gemeinschaftsanlagen, unabhängig davon ob es eine Neuerrichtung oder die Erweiterung einer bestehenden Anlage zu einer Gemeinschaftsanlage ist, sowie die Installation von Energiespeicher bei solchen Anlagen, zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt durch eine Jury, die die Projekte anhand unterschiedlicher Kriterien prüft. Dazu gehören z. B. das Ausmaß der Eigenverbrauchsoptimierung, der Innovationsgehalt oder auch die Herkunft der wesentlich verwendeten Anlagenteile. Werden Defizite festgestellt, behält sich die Jury die Ablehnung des Antrags vor.

Die Speicherförderung wird in Zusammenhang mit der Erstellung einer PV-Gemeinschaftsanlage bzw. der Erweiterung bestehender Anlagen zu einer Gemeinschaftsanlage vergeben. Der Zuschuss beträgt bis zu 500 € pro kWh installierter Bruttospeicherkapazität. Die Speichergröße muss mindestens bei 0,5 kWh pro kWp und darf höchstens 1,0 kWh pro kWp betragen. Wird ein Energiespeicher installiert, erhöht sich auch die Förderung der PV-Anlage. Statt maximal 2 kWp werden dann 3 kWp pro Wohneinheit gefördert.

Als Hausgemeinschaft gelten alle MieterInnen, EigentümerInnen oder EigentumserwerberInnen aus unterschiedlichen Wohneinheiten eines Gebäudes, die eine Photovoltaikanlage zur gemeinsamen Nutzung sowie zur Netzeinspeisung anschaffen wollen. Als Wohneinheit gilt eine baulich abgeschlossene Einheit, die ganzjährig zu Wohnzwecken genutzt wird und einen eigenen Stromzähler für den Strombezug besitzt. Um als PV-Gemeinschaftsanlage zu gelten, muss diese von mindestens 3 Wohneinheiten zum vorwiegenden Zweck des Eigenverbrauchs bzw. der Überschusseinspeisung betrieben werden.

Alle Anträge können ab sofort bis zum 16. Mai 2018 unter www.ea-steiermark.at online eingereicht werden. Der Förderantrag ist vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Anlagenteilen oder vor Beginn der Bauarbeiten einzureichen, wobei der früheste Zeitpunkt entscheidend ist. Nach der Unterzeichnung des Fördervertrages bleiben 12 Monate, um die Anlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Erst im Anschluss kann die Förderauszahlung beantragt werden.

Alle relevanten Informationen sowie ein Rechenbeispiel finden Sie hier als PDF zum herunterladen.

Weiterführende Information zum neuen Förderprogramm der Steiermark finden Sie hier.

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert